Bezahlbarer
Als Mitglied der Genossenschaft zeichnet man Geschäftsanteile und zahlt zudem ein monatliches Nutzungsentgeld.
Ziel der WiGe eG ist es den Mitgliedern bezahlbaren und sicheren Wohnraum zu ermöglichen. Die Mitglieder der Genossenschaft und Bewohner des Quartiers genießen dadurch gewisse Vorteile: kostenfaire Mieten, ein lebenslanges und vererbbares Dauernutzungsrecht, Schutz vor Eigenbedarfskündigung oder Renditeinteressen des Vermieters.
Welche Kosten
kommen auf mich zu?
Alle Mitglieder der WiGe eG haben die gleichen Rechte und Anspruch auf die Förderung durch die Genossenschaft. Bei Austritt aus der Genossenschaft werden die Genossenschaftsanteile wieder ausgezahlt.
Durch die Zeichnung von Anteilen wird man Mitglied der Genossenschaft. Dazu sind einmalig zwei verschiedene Zahlungen zu leisten:
- ein Eintrittsgeld von 500€
- drei Genossenschaftsanteile à 500€
Die Wohnungen der Genossenschaft sind Eigentum aller Genossenschaftsmitglieder. Jedes einzelne Mitglied ist Miteigentümer. Die Mitglieder der Genossenschaft nutzen de facto ihr Miteigentum.
Für die Überlassung des Wohnraums an die Mitglieder wird ein sogenannte Nutzungsentgelt erhoben. Das Nutzungsentgelt deckt die tatsächlichen Kosten der Genossenschaft.
Die Wohnpflichtanteile der Mitglieder stellen das Eigenkapital der Genossenschaft dar und ist ein einmalig zu zahlender Betrag. Der Wohnpflichtanteil berechnet sich nach der Art und Größe der Wohnung.
Verlässt ein Mitglied die Genossenschaft und zieht aus der Wohnung aus, wird ihm der Wohnpflichtanteil wieder ausgezahlt.
Was passiert mit den Wohnpflichtanteilen und den Nutzungsentgelten?
Die WiGe eG als Genossenschaft nimmt, genau wie eine Privatperson, einen Kredit auf, um das Projekt zu finanzieren. Dieser wird selbstverständlich verzinst. Den Wohnpflichtanteil der einzelnen Mitglieder nutzt die Genossenschaft als Eigenkapital, um den zu finanzierenden Betrag so gering wie möglich zu halten.
Dabei gilt: Je niedriger der zu finanzierende Betrag, desto geringer die Zinsen. Das wiederum schlägt sich auf die Nutzungsentgelte der Mitglieder nieder (Kostenmietprinzip).
Die Nutzungsentgelte werden zur Tilgung des Kredits genutzt, sowie für die zu zahlende Erbpacht für das Grundstück und weitere anfallende Kosten.
Zieht der Bewohner aus der Wohnung aus und verlässt die Genossenschaft, wird ihm das Geschäftsguthaben wieder ausgezahlt.